

Meine Konditionen
Als freiberuflich tätige psychologische Psychotherapeutin verfüge ich über eine Berufsausübung des Kantons St.Gallen und eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) sowie der Invalidenversicherung. Psychologische Psychotherapie ist seit dem 1.7.22 eine Leistung der Grundversicherung. Über die Zusatzversicherungen können Psychotherapien daher nicht mehr abgerechnet werden, psychologische Beratungen und gesundheitspräventive Leistungen (je nach Versicherung) hingegen schon.
Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:
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Psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen (abzüglich Jahresfranchise und Selbstbehalt), sofern Ihren Beschwerden ein Krankheitswert zugrunde liegt und eine ärztliche Anordnung vorliegt. Das dafür notwendige Formular finden Sie hier: Anordnungsformular. Bitte stellen Sie mir das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular vor dem Erstgespräch per E-Mail oder Post zu.
Die Anordnung kann Ihr Hausarzt / Ihre Hausärztin ausstellen oder weitere Ärztinnen und Ärzte mit einem Facharzttitel in Allgemeiner Innerer Medizin, in Psychiatrie und Psychotherapie oder in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin. Die Anordnung gilt für 15 Sitzungen. Sollten weitere Sitzungen notwendig sein, werde ich mit der anordnenden Fachperson Rücksprache nehmen und um eine zweite Anordnung für wiederum 15 Sitzungen bitten. Um die Behandlung nach 30 Sitzungen fortzusetzen, braucht es vor der 30. Sitzung einen Antrag an die Krankenkasse inkl. Fallbeurteilung durch eine/n Psychiater/in.
Die Kosten richten sich nach den aktuellen Tarifen (PsyTarif). Zusätzlich zur Konsultationszeit werden die Vor- und Nachbereitung der Sitzung verrechnet sowie allfällige Leistungen zwischen den Sitzungen (z.B. Verfassen von Berichten, Telefonate und Besprechungen mit Drittpersonen, Testauswertungen).
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Psychologische Beratung wird von einigen Zusatzversicherungen teilweise übernommen. Der übernommene Betrag und die jeweiligen Bedingungen zur Kostenübernahme sind je nach Versicherung unterschiedlich. Bitte klären Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Tarif:
Sitzung à 60 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitung): CHF 180.–
Sitzung à 75 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitung): CHF 225.– -
Bei psychischen Beschwerden infolge von Unfällen übernimmt auf Antrag die Unfallversicherung die Kosten für eine Psychotherapie oder psychologische Beratung.
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Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Opferhilfe die Behandlungskosten oder einen Teil davon. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle Ihres Kantons. Für die Kantone St.Gallen und Appenzell AR/AI ist dies die Opferhilfe SG-AR-AI.
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Falls es Ihnen wichtig ist, dass keine Informationen an Ihre Krankenkasse übermittelt werden, haben Sie die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu zahlen.
Tarif:
Sitzung à 60 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitung): CHF 180.–
Sitzung à 75 Min. (inkl. Vor- und Nachbereitung): CHF 225.–
Terminabsagen und -verschiebungen:
Ich bitte ich Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können. Bei Terminabsagen weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen wird die für die Sitzung reservierte Zeit (in der Regel 60 Minuten) in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen und gehen zu Ihren eigenen Lasten.
Berufsethische Richtlinien:
Als Psychotherapeutin und Mitglied der Föderation der Schweizer Psycholog:innen (FSP) halte ich mich an deren berufsethische Richtlinien (wie Datenschutz, Sorgfaltspflicht, Fortbildungspflicht) und unterstehe dem Berufsgeheimnis (Schweigepflicht).
«Denke daran, dass etwas, was du nicht bekommst, manchmal eine wunderbare Fügung des Schicksals sein kann.» (Dalai Lama)